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Meldeschein

Möchten Sie uns eine Reparatur oder ein Anliegen senden? Bitte senden Sie uns einen ausgefüllten Meldeschein.

Erläuterung zu diesem Meldeschein

Mit diesem Meldeformular können Sie: Kleine Schäden in der Wohnung melden, die repariert werden sollten. Was sind "Kleine Schäden" und "Kleine Reparaturen": Die kleinen, für den gewöhnlichen Gebrauch des Mietobjektes erforderlichen Reinigungen und Ausbesserungen obliegen der Mieterin/dem Mieter. Die Ausbesserungspflicht der Mieterin/des Mieters besteht für alle während der Dauer der Miete zu Tage tretenden kleinen Mängel unabhängig davon, ob sie durch sie/ihn verursacht worden ist. Als kleine Ausbesserungen gelten alle Reparaturen, für die pro Einzelfall der Betrag von CHF 150.— inkl. MwSt. nicht überschritten wird. Die Mieterin/der Mieter hat die Vermieterschaft (Vorstand) über das Vorliegen von kleinen Mängeln zu orientieren. Sie/er ist nicht berechtigt, von sich aus, ohne Einwilligung der Vermieterschaft (Vorstand) einen Fachmann zur Behebung des Mangels aufzubieten. Wünsche für Renovationen in Ihrer Wohnung anmelden. Ideen und Wünsche zum Haus und der Umgebung einbringen. Jede andere Anregung an den Vorstand melden. Nur schriftlich bewilligte Renovationen und grössere Reparaturen werden vom Vorstand der Genossenschaft vorgängig geprüft und übernommen. Renovationswünsche die bis Ende Jahr gemeldet sind, werden nach der Zustimmung durch den Vorstand, im kommenden Jahr geprüft und ausgeführt. Jede Anregung wird dankbar angenommen und durch den Vorstand ernsthaft geprüft.

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